Heimatshoppen - Stempel sammeln & Gewinnen
Gemeinschaftliche Gewinnspielaktion der Gewerbevereine aus Erbach und Michelstadt
Stempel sammeln und gewinnen!
Die Gewerbevereine aus Erbach und Michelstadt starten in Zusammenarbeit mit der IHK-Kampagne „Heimatshoppen“ eine große Gewinnspielaktion, um den regionalen Handel zu stärken und die Menschen dazu zu motivieren, lokal einzukaufen.
So funktioniert die Aktion:
Vom 4. Oktober bis zum 25. November können Kundinnen und Kunden in teilnehmenden Geschäften ein Stempelheft füllen. Wer in mindestens zehn verschiedenen Läden einkauft und jeweils für einen Einkaufswert von 25,- Euro einen Stempel erhält, hat die Chance auf tolle Gewinne.
Die Preise:
Die Gewerbevereine Erbach und Michelstadt haben insgesamt 100 VorOrt-Gutscheine im Wert von jeweils 50,- Euro zur Verfügung gestellt – das entspricht einer stolzen Gewinnsumme von 5.000,- Euro. Bei mehr als 100 korrekten Einsendungen entscheidet das Los über die glücklichen Gewinner. In diesem Fall werden wir eine feierliche Verlosung wird im Rahmen des Michelstädter Weihnachtsmarktes öffentlich stattfinden lassen. Hier werden die Gewinner bekannt gegeben und können ihre Gutscheine in Empfang nehmen.
Regional einkaufen, Heimat stärken:
Die Gewinnspielaktion ist Teil der IHK-Initiative „Heimatshoppen“. Ziel dieser Kampagne ist es, den regionalen Handel zu fördern und die Bevölkerung auf die Bedeutung des lokalen Einkaufs aufmerksam zu machen. Denn: Jeder Einkauf vor Ort trägt zur Stärkung der Wirtschaft in der Region bei.
Machen Sie mit, unterstützen Sie den lokalen Handel und sichern Sie sich die Chance auf tolle Gewinne!
Eine Aktion von
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel „Heimatshoppen - Stempel sammeln & Gewinnen“ der Gewerbevereine Erbach und Michelstadt, nachfolgend Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Um an der Aktion teilzunehmen, müssen die Teilnehmer in einem Stempelheft Stempel von zehn unterschiedlichen Geschäften sammeln. Einen Stempel erhält man ab einem Mindestwareneinkauf von 25 Euro in den teilnehmenden Geschäften. Es dürfen keine Stempel von derselben Firma mehrfach gesammelt werden. Die teilnehmenden Firmen sind Mitglieder der Gewerbevereine aus Michelstadt und Erbach und können auf der Website der beiden Gewerbevereine eingesehen werden.
An der Verlosung teilnahmeberechtigt sind nur jene Teilnahmescheine, die diese 10 unterschiedliche Stempel vorweisen können, den Teilnahmebedingungen entsprechen und richtig ausgefüllt sind.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Vorstandmitglieder der Gewerbevereine Erbach & Michelstadt. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Der Teilnahmeschluss ist Montag, der 25. November 2024 um 18 Uhr.
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnahmescheine, die fristgerecht bei den teilnehmenden Geschäften eingereicht wurden, oder in der Werbeagentur smartline web.print.seo, Neutorstr. 5 in 64720 Michelstadt abgegeben wurden.
Eine Übersendung per E-Mail reicht nicht. Danach eingegangene Teilnahmescheine können nicht mehr bei der Verlosung berücksichtigt werden.
Es darf pro Teilnehmer nur ein Teilnahmeschein eingereicht werden. Es ist strengstens untersagt, mehrere Teilnahmescheine zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels telefonisch oder per E-Mail oder schriftlich benachrichtigt. Sofern der Gewinner nicht erreichbar ist und er sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse und Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewerbevereine Erbach & Michelstadt angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist nicht möglich. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünschen die Teams der Gewerbevereine Erbach & Michelstadt